Montag, 14. November 2011
Frage
Ich bin 30 Jahre alt und lebe mit meiner Mutter in einer Haushaltsgemeinschaft. An der Miete und den Heizkosten muss ich mich nicht beteiligen. Jetzt bin ich arbeitslos geworden, habe jedoch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und muss daher „Hartz IV“ beantragen. Wird das Einkommen meiner Mutter bei mir angerechnet?
Antwort
Ja; allerdings nur, wenn Einkommen und Vermögen Ihrer Mutter so hoch sind, dass Ihre Mutter Sie auch finanziell unterstützen kann.
Um die „Leistungsfähigkeit“ Ihrer Mutter zu ermitteln, gibt es klare Vorgaben. Zunächst werden von den gesamten Einkünften Ihrer Mutter die Unterkunftskosten, alle eventuell bestehenden besonderen Verbindlichkeiten sowie der doppelte Hartz-IV-Regelbedarf abgezogen. Verfügt Ihre Mutter auch nach Abzug aller Beträge noch über Einkünfte, so werden diese zur Hälfte bei der Ermittlung Ihres Bedarfes angerechnet.
Beispiel:
Das Einkommen Ihrer Mutter beträgt 2.000 Euro. Für Ihre Wohnung zahlt sie 500 Euro, weitere 500 Euro sind monatlich für Versicherungen fällig. Zieht man jetzt noch den doppelten Regelbedarf von 728 Euro (2 x 364 Euro) ab, so verbleiben Ihrer Mutter
2000 Euro – 500 Euro – 500 Euro – 728 Euro = 272 Euro
Die Hälfte davon, also 136 Euro, werden jetzt bei Ihnen als Einkommen angerechnet.
