Montag, 4. April 2011
Frage
Mein Enkelkind lebt bei mir und wird von mir allein erzogen. Kann ich den Mehrbedarf für Alleinerziehende bekommen, obwohl es sich nicht um mein leibliches Kind handelt?
Antwort
Ja. Wenn Sie allein für das Kind verantwortlich sind, besteht der Anspruch auf den Mehrbedarf auch dann, wenn Sie nicht Elternteil des Kindes sind. Leben Sie allerdings mit einem Partner zusammen, besteht kein Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende, da Sie nicht mehr „allein für die Pflege und Erziehung des Kindes sorgen“.
