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21. Februar 2011

Frage

Für meine Kinder erhalte ich Kindergeld. Wird dieses auf meine Leistungen angerechnet?

Antwort

Ja. Kindergeld gilt als Einkommen des hilfebedürftigen Kindes und muss daher auf dessen Bedarf angerechnet werden.

Ist der Bedarf des Kindes jedoch ganz oder teilweise aus anderen Einkünften des Kindes wie Unterhalt oder Waisenrente gedeckt, dann wird das sogenannte „übersteigende“ Kindergeld (der Anteil des Kindergeldes, der nicht zur Deckung des Bedarfes benötigt wird) als Einkommen des Kindergeldberechtigten angerechnet – also meist bei einem der beiden Elternteile.

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