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Was sind Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten sind Zusatzjobs („1-Euro-Jobs“) mit der Zielsetzung, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Bei Arbeitsgelegenheiten wird vorausgesetzt, dass sie kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis darstellen. Die geschaffenen Arbeitsverhältnisse müssen grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen und dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen oder die Einrichtung von Arbeitsplätzen verhindern.

Als Arbeitsuchender unterstützen wir Sie bei der Vermittlung einer Arbeitsgelegenheit. Damit ist in vielen Fällen auch die Möglichkeit einer Weiterbildung verbunden.

Im Anschluss finden Sie Informationen über

Ansprechpartner für die Vermittlung in Arbeit

Wenn Sie an einem Zusatzjob interessiert sind, so sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler oder Fallmanager beim Jobcenter Bochum auf die Vermittlung einer Arbeitsgelegenheit an. Nach einer Beratung und dem Abschluss einer so genannten Eingliederungsvereinbarung gibt dieser Ihnen einen passenden Vermittlungsvorschlag.

Wichtig: Sie sind auch während der Zuweisungszeit verpflichtet, ihre Eigenbemühungen zum Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt fortzusetzen.

 

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Dauer und Vergütung

In der Regel dauert eine Arbeitsgelegenheit sechs Monate (inklusive Qualifizierung). Gearbeitet werden in dieser Zeit 30 Stunden pro Woche. Dafür werden 1,50 Euro pro Stunde gezahlt, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld II verdient werden können. Durch den Bezug von ALG II  besteht weiter Versicherungsschutz in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.

Die Mehraufwandsentschädigung wird nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden (inkl. Qualifizierungsstunden) gewährt. Für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für Urlaubstage oder sonstige Fehlzeiten steht dem Teilnehmer keine Mehraufwandsentschädigung zu.

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Weiterbildungsanteile

Wenn Sie in einen Zusatzjob vermittelt werden, so sollten Sie innerhalb der 30 Stunden Wochenarbeit auch an Maßnahmen zu Ihrer Weiterbildung teilnehmen. Diese organisieren die Träger im Auftrag des Jobcenter Bochum. Gedacht ist hier beispielsweise an Bewerbungstraining, Computerkurse oder Sprachtraining. Die Weiterbildungsinhalte sollen sich an Ihren Fähigkeiten orientieren und den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern.

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