14. Februar 2011
Frage
Ich beziehe Leistungen durch das Jobcenter. Nun bekomme ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von ca. 360 Euro monatlich. Nach dem Gutachten des Rententrägers könnte ich zwar zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, hätte aber wegen meiner gesundheitlichen Einschränkungen kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Erhalte ich nun weiter Leistungen beim Jobcenter oder muss ich jetzt Unterstützung beim Sozialamt beantragen?
Antwort
Beim Jobcenter. Als Bezieher einer sogenannten „Arbeitsmarktrente“ sind Sie weiterhin leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II und werden von uns betreut. Ihre Arbeitsmarktrente wird dabei als Einkommen angerechnet.
