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Montag, 9. Mai 2011

Frage

Mein Kind und ich beziehen Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“). Bekommen wir jetzt automatisch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Antwort

In der Regel: Nein! Leistungen wie Ausflüge, Mittagsverpflegung, Nachhilfe oder Vereinsbeiträge müssen gesondert beantragt werden.

Die Beantragung und Bewilligung dieser Leistungen erfolgt jedoch nicht über das Jobcenter Bochum. Hierzu wurde eine zentrale Stelle direkt bei der Stadt Bochum eingerichtet:

  • Stadt Bochum
    Beratungs- und Servicecenter Bildung und Teilhabe
    Junggesellenstr. 8, Zi. 39 ff
    44787 Bochum
  • Öffnungszeiten
    Mo - Mi    8.00 - 12.00 Uhr
                 14.00 - 16.00 Uhr
    Do         13.00 - 18.00 Uhr

Einzige Ausnahme: Die Leistungen für den persönlichen Schulbedarf sind bereits mit dem „Grundantrag“ beantragt und werden wie in der Vergangenheit automatisch gezahlt. Schulkinder erhalten 70 Euro zu Beginn des Schuljahres am 1. August sowie 30 Euro mit Beginn des 2. Halbjahres am 1. Februar.

Weitere Information erhalten Sie auf der Webseite der Stadt Bochum

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