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Montag, 27. Juni 2011

Frage

Mein Kind hat jetzt die neuen Leistungen für  Bildung und Teilhabe bewilligt bekommen. Wie lange ist der Bewilligungsbescheid gültig und wann muss ich einen neuen Antrag stellen?

Antwort

Die Bewilligungsdauer bei Leistungen für Bildung und Teilhabe ist abhängig von der jeweiligen Leistungsart.

  • Die Leistungen für eintägige Ausflüge, das gemeinsame Mittagessen, die Nachhilfe, die Schülerbeförderungskosten und die Vereinsbeiträge sind an den Zeitraum der Grundbewilligung für das Arbeitslosengeld II gekoppelt. Das heißt, sie enden mit dem Bewilligungszeitraum der Regelleistung und müssen folglich zusammen mit jedem „normalen“ Weiterbewilligungsantrag neu beantragt werden!
  • Bei mehrtägigen Klassenfahrten muss für jede Fahrt ein eigener Antrag angestellt werden!
  • Für den persönlichen Schulbedarf muss kein eigener Antrag gestellt werden! Sie erhalten diese Leistung automatisch mit der Auszahlung des Leistungsanspruchs im August bzw. Februar eines Jahres, sofern durch den Schulbesuch Ihres Kindes die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind. Kommt ihr Kind erst in die Schule, so müssen Sie bei der Einschulung einmalig eine Schulbescheinigung einreichen.

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