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Montag, 13. Juni 2011

Frage

Mein Einkommen liegt knapp über dem „Hartz IV-Satz“ und ich beziehe weder Wohngeld noch Sozialhilfe oder Kinderzuschlag. Können meine Kinder, mit denen ich zusammenlebe, trotzdem Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen?

Antwort

Im Einzelfall ja. Jedoch ist vorab zu prüfen 

  • um wie viel genau Ihr Einkommen tatsächlich über dem „Hartz IV-Satz“ liegt und 
  • wie hoch der individuelle Bedarf Ihrer Kinder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist.

Um ermitteln zu können, ob in Ihrem konkreten Fall ein Anspruch besteht, ist es daher notwendig, dass bei der Stadt Bochum einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder stellen und dabei alle für Ihre Kinder in Frage kommenden Bedarfe nennen. Lassen Sie sich hierzu beraten.

  • Stadt Bochum
    Beratungs- und Servicecenter Bildung und Teilhabe
    Junggesellenstr. 8, Zi. 39 ff
    44787 Bochum
  • Öffnungszeiten
    Mo - Mi    8.00 - 12.00 Uhr
                 14.00 - 16.00 Uhr
    Do         13.00 - 18.00 Uhr

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