Montag, 13. Juni 2011
Frage
Mein Einkommen liegt knapp über dem „Hartz IV-Satz“ und ich beziehe weder Wohngeld noch Sozialhilfe oder Kinderzuschlag. Können meine Kinder, mit denen ich zusammenlebe, trotzdem Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen?
Antwort
Im Einzelfall ja. Jedoch ist vorab zu prüfen
- um wie viel genau Ihr Einkommen tatsächlich über dem „Hartz IV-Satz“ liegt und
- wie hoch der individuelle Bedarf Ihrer Kinder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist.
Um ermitteln zu können, ob in Ihrem konkreten Fall ein Anspruch besteht, ist es daher notwendig, dass bei der Stadt Bochum einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder stellen und dabei alle für Ihre Kinder in Frage kommenden Bedarfe nennen. Lassen Sie sich hierzu beraten.
- Stadt Bochum
Beratungs- und Servicecenter Bildung und Teilhabe
Junggesellenstr. 8, Zi. 39 ff
44787 Bochum Öffnungszeiten
Mo - Mi 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Do 13.00 - 18.00 Uhr
