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14. März 2011

Frage

Ich bin beziehe Arbeitslosengeld II und bin schwanger. Habe ich Anspruch auf Leistungen zur Anschaffung von Schwangerschaftsbekleidung und zur Erstausstattung für mein Baby?

Antwort

Ja. Sie erhalten für eine Erstausstattung mit Schwangerschaftsbekleidung und Krankenhausbedarf einen Pauschalbetrag in Höhe von einmalig 130 Euro. Diese Beihilfe wird in der Regel frühestens zu Beginn des 6. Schwangerschaftsmonats gewährt.

Auch für Ihr Kind können Sie schon vor seiner Geburt Leistungen zur Erstausstattung beantragen. Für Baby-Kleidung erhalten Sie eine Pauschale in Höhe von einmalig 205 Euro und auch für Hausrat und Mobiliar (Kinderbett / Bettzeug / gebrauchter Kinderwagen / Kleiderschrank / Wickelauflage) gibt es eine Pauschale in Höhe von einmalig 320 Euro. Bewilligt werden diese Pauschalen allerdings in der Regel frühestens 8 Wochen vor dem berechneten Entbindungstermin. 

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