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Förderung durch den gemeinsamen Arbeitgeberservice in Bochum

Es gibt mehr als 10 GUTE GRÜNDE HARTZ-IV-EMPFÄNGER EINZUSTELLEN. Auch Sie können von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren, wenn Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Detailierte Informationen erhalten Sie beim gemeinsamen Arbeitgeberservice des Jobcenter und der Agentur für Arbeit Bochum.

Förderung der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Förderung der Ausbildung

Eingliederungszuschüsse

Arbeitgeber können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen einstellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Des Weiteren können für schwer behinderte Menschen Eingliederungszuschüsse erbracht werden. Die Förderhöhe und -dauer richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Wichtig ist, dass der Antrag vor Einstellung des Mitarbeiters gestellt wird.

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Beschäftigungszuschuss

Wenn ein Bewerber mehrere besonders schwere Vermittlungshemmnisse aufweist und seitens der betreuenden Grundsicherungsstelle die Einschätzung besteht, dass eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist, kann der Arbeitgeber einen sogenannten Beschäftigungszuschuss erhalten.

Nähere Information finden Sie in unserem Flyer "Beschäftigungszusschuss".

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Einstiegsqualifizierung

Arbeitgeber können eine Einstiegsqualifizierung durchführen. Ziele sind vorrangig die Vermittlung beruflicher Handlungskompetenz sowie die Vorbereitung einer betrieblichen Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können die vermittelten Inhalte auf das
erste Ausbildungsjahr angerechnet werden.
Zielgruppe sind Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben sowie Jugendliche, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen.

Die Dauer einer Einstiegsqualifizierung beträgt mindestens 6 Monate, jedoch maximal 12 Monate – auch Teilzeit ist möglich. Die Praktikumsvergütung umfasst 212,- Euro mtl; zzgl. 108,- Euro durchschnittlicher Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Durch eine Einstiegsqualifizierung wird die Integration Jugendlicher in das Berufsleben nachhaltig verbessert bzw. erleichtert.

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Ausbildungsbonus

Arbeitgeber können bis Ende des Jahres 2013 einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie Auszubildende fortführend ausbilden, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des früheren Ausbildungsbetriebes beendet worden ist.

Sofern eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeberservice.

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