Montag, 28. November 2011
Frage
Ich werde Hartz IV (Arbeitslosengeld II) beantragen müssen. Nimmt das Jobcenter mir deswegen mein Eigenheim weg?
Antwort
Nein, das Jobcenter nimmt Ihnen gar nichts weg! Im für Sie ungünstigsten Fall müssen wir jedoch Ihren Leistungsantrag ablehnen oder können Ihnen lediglich ein befristetes Darlehen anbieten.
Entscheidend hierfür ist, ob es sich um ein
- selbst genutztes Eigentum oder
- nicht selbst genutztes Eigentum handelt.
Zu 1:
Eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein selbst genutztes Eigenheim sind als Schonvermögen zu betrachten und somit geschützt – sofern sie „angemessen“ sind! Zur Beurteilung der Angemessenheit sind die Größe Ihrer Familie und die Größe der Immobilie heranzuziehen. Auf jeden Fall geschützt sind selbst genutzte Immobilien, wenn sie folgende Werte nicht übersteigen:
- bei 1-2 Personen bis 80 qm Wohnfläche (Eigentumswohnung) bzw. 90 qm Wohnfläche (Eigenheim)
- bei 3 Personen bis 100 qm Wohnfläche (Eigentumswohnung) bzw. 110 qm Wohnfläche (Eigenheim)
- bei 4 Personen bis 120 qm Wohnfläche (Eigentumswohnung) bzw. 130 qm Wohnfläche (Eigenheim)
Zudem ist bei einem Eigenheim die Grundstücksgröße zu betrachten.
Werden diese Angemessenheitsgrenzen überschritten, heißt dies nicht zwingend, dass Sie die Immobilie verwerten müssen, um mit dem Erlös Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Fall müssen wir als Jobcenter prüfen, ob die Immobilie nicht doch angemessen ist. Dabei handelt es sich immer um eine Einzelprüfung, bei der zum Beispiel Ihre weitere Familienplanung oder die voraussichtliche Dauer Ihrer Hilfebedürftigkeit von großer Bedeutung sind. Wenden Sie sich daher frühzeitig an Ihr Jobcenter, um Ihre ganz besondere Situation klären zu lassen.
Zu 2:
Hingegen müssen nicht selbst genutzte Immobilien grundsätzlich von Ihnen verwertet werden, bevor Sie Leistungen des Jobcenters erhalten können. „Verwertbar“ ist eine Immobilie, wenn nach Abzug ihrer Belastungen rechnerisch noch ein Wert übrig bleibt und die Verwertung auch nicht rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist.
