25. April 2011
Frage
Ich beziehe Arbeitslosengeld II. Werden die Kosten für den Kabelanschluss in meiner Wohnung vom Jobcenter übernommen?
Antwort
Handelt es sich bei Aufwendungen für einen Breitbandkabelanschluss um Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung, so sind diese grundsätzlich als Kosten der Unterkunft voll anzuerkennen.
Dies gilt jedoch nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Der Fernsehempfang ist nicht bereits anderweitig technisch gewährleistet – z. B. durch eine Gemeinschaftsantenne.
- Der Mieter muss zur Tragung dieser Aufwendungen verpflichtet sein! Entweder durch den Mietvertrag oder durch einen Kabelvertrag zwischen Kabelanbieter und Vermieter, an den der Mieter mit Abschluss des Mietvertrages gebunden ist.
In Zweifelsfällen ist eine Bescheinigung des Vermieters vorzulegen.
