Montag, 5. Dezember 2011
Frage
Ich wohne schon länger in einer kohlebeheizten Wohnung. Jetzt ist mein alter Ofen defekt. Bekomme ich für den Kauf eines neuen Kohleofens eine einmalige Beihilfe des Jobcenters?
Antwort
Nein. Ein Kohleofen ist ein Haushaltsgerät und somit gilt, dass eine Ersatzbeschaffung aus dem Regelbedarf anzusparen und selbst zu bestreiten ist. Können Sie nachweisen, dass der Bedarf unabweisbar dringlich ist (sprich: in den Wintermonaten) und nicht anderweitig gedeckt werden kann, können wir auf Antrag ein Darlehen gewähren.
Auf jeden Fall sollten Sie vorher prüfen lassen, ob wirklich der Ofen defekt ist oder vielleicht Probleme mit der Abgasabführung (Kamin) bestehen. Denn in diesem Fall wäre der Vermieter zuständig, weil der Kamin zur Wohnung – also zur Mietsache – gehört.
