18. April 2011
Frage
Wann gehört mein Kind bzw. das Kind meines Partners zu meiner Bedarfsgemeinschaft und was bedeutet das?
Antwort
Ihr Kind oder auch das Kind Ihres Partners gehört dann zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft, wenn es
- in ihrem Haushalt lebt und
- maximal 24 Jahre alt ist und
- unverheiratet ist und
- seinen individuellen Bedarf nicht aus seinem eigenen Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann. Zum Einkommen des Kindes gehören hierbei auch Kindergeld und Unterhalt.
In all diesen Fällen müssen Sie Ihr Einkommen und Vermögen auch für das Kind mit einsetzen; unabhängig davon, ob Sie leibliches Elternteil sind oder nicht.
Dazu gibt es jedoch Ausnahmen.
Das Kind gehört trotz allem nicht zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft, wenn es
- selbst einen Partner hat, der auch mit in Ihrem Haushalt lebt oder
- selbst ein Kind hat, das mit in Ihrem Haushalt lebt.
Eine Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Eltern findet zudem dann nicht statt, wenn das Kind schwanger ist.
