Montag, 25. Juli 2011
Frage
Ich erhalte Arbeitslosengeld II auf Darlehensbasis. Muss ich dann die Kosten für meine Krankenversicherung selbst tragen?
Antwort
Werden die Leistungen des Jobcenter nur darlehensweise gewährt, so löst das zunächst keine Sozialversicherungspflicht für das Jobcenter aus. Selbstverständlich suchen wir dennoch gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung, um einen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten.
Entscheidend ist hierbei ihre persönliche Ausgangslage
- Sind Sie aufgrund eines Arbeitsverhältnisses in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, dann ändert sich durch den Bezug von Arbeitslosengeld II nichts.
- Sind Sie bislang privat krankenversichert und ist ein Wechsel in eine kostengünstigere Versicherungsart (z. B. Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung) nicht möglich, so kann der Versicherungsbeitrag von uns ebenfalls als Darlehen übernommen werden – allerdings nur bis zur notwendigen Höhe. Bitte lassen Sie sich beim Jobcenter bezüglich des relevanten „Basistarifs“ beraten.
- Waren Sie bisher nicht krankversichert, dann müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie sich nicht über einen Angehörigen (z. B. getrennt lebender Ehepartner oder Elternteil) familienversichern können.
Ist das nicht der Fall, so kommt eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse für Sie in Frage. Lassen Sie sich von der Krankenkasse ihrer Wahl eine Bescheinigung aushändigen, dass man Ihnen eine Mitgliedschaft anbietet, und legen Sie diese im Jobcenter vor. Der Beitrag kann dann von uns als Darlehen übernommen werden.
