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Montag, 2. Januar 2012

Frage

Ich absolviere ein Studium als Teilzeitstudium. Besteht für mich ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II?

Antwort

Grundsätzlich gilt, dass Studierende in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, sofern das Studium dem Grunde nach förderfähig ist (BAFöG).

Da ein Teilzeitstudium mit weniger als 20 Wochenstunden nicht nach dem BAFöG förderungsfähig ist, können Sie also Arbeitslosengeld II erhalten, sofern alle anderen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind.

Hinweis: Selbstverständlich müssen Sie auch als Teilzeit-Student dem Arbeitsmarkt vollumfänglich zur Verfügung stehen und entsprechende Angebote der Arbeitsvermittlung annehmen.

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