Montag, 11. Juli 2011
Frage
Meine Wohnung ist zu groß und zu teuer, also „unangemessen“ - das Jobcenter Bochum berücksichtigt nach 6 Monaten nur noch den angemessenen Teil der Miete. Wenn jetzt ein Verwandter die Mietdifferenz für mich aufbringt, kann ich dann davon ausgehen, dass das Jobcenter weiterhin die „angemessene Miete“ in voller Höhe übernimmt?
Antwort
Nein, das Jobcenter wird in diesem Fall nur noch den ungedeckten Rest Ihrer „angemessenen Miete“ übernehmen.
Ausschlaggebend sind hierbei zwei Grundsätze:
- Unterkunftskosten werden – nach Ablauf einer Schutzfrist – vom Jobcenter nur in „angemessener“ Höhe berücksichtigt.
- Grundsicherungsleistungen („Hartz IV“) dürfen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann.
Die Höhe der „angemessen Miete“ in Bochum ist durch die kommunalen Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft (KdU) bestimmt. Zahlt nun jemand anderes einen Teil dieser Unterkunftskosten – ob direkt an den Vermieter oder auf dem Umweg über Sie oder Ihr Konto spielt keine Rolle – dann ist damit ein Teil Ihrer Hilfebedürftigkeit „anderweitig beseitigt“ und das Jobcenter berücksichtigt nur noch den von dem Mietzuschuss des Verwandten nicht gedeckten Rest der angemessenen Miete.
