Home / Service / Frage des Monats / Nicht notwendiger Umzug

Montag, 20. Juni 2011

Frage

Ich bin 33 Jahre alt und möchte gerne umziehen. Laut Jobcenter ist ein Umzug in meinem Fall jedoch nicht erforderlich. Was kann mir passieren, wenn ich trotzdem umziehe?

Antwort

Ist ein Umzug nicht erforderlich, so ist das Jobcenter auch nicht in der Pflicht, diesen zu finanzieren.

Dies bedeutet in erster Linie, dass das Jobcenter weder die Umzugs- noch etwaige Renovierungskosten noch andere im Zusammenhang mit dem Umzug stehende Kosten übernimmt. Zudem erhalten Sie keine Kautionsgarantieerklärung.

Auch bei der Höhe der neuen Miete sollten Sie wichtige Dinge beachten.

  • Ist die neue Miete geringer als die alte, wird diese voll berücksichtigt. (Ausnahme: Sie haben schon vorher unangemessen teuer gewohnt und das Jobcenter hatte bisher nur darauf verzichtet, Sie zur Senkung aufzufordern. In diesem Fall übernehmen wir nach einem Umzug nur noch angemessene Unterkunftskosten.)
  • Ist die neue Wohnung allerdings teurer als die alte, dann erhalten Sie vom Jobcenter nicht mehr die vollen Mietkosten, sondern nur noch eine Miete, die sich an der alten Wohnung orientiert.

Wichtig: Sind sie unter 25 Jahre alt, gelten zum Teil andere Regelungen! Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem Sachbearbeiter beraten.

zum Archiv »