Montag, 21. November 2011
Frage
Mein Konto wird gepfändet. Was muss ich tun, um auch 2012 die eingezahlten Sozialleistungen zu schützen?
Antwort
Zum 01. Januar 2012 entfällt der gesetzliche Pfändungsschutz, durch den Sozialleistungen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Gutschrift auf dem Konto unpfändbar waren. Ab dem neuen Jahr kann ein solcher Schutz nur erreicht werden, wenn das vorhandene Girokonto in ein sogenanntes „Pfändungsschutzkonto“ („P-Konto“) umgewandelt wird. Ohne die Umwandlung würden bei einer vorliegenden Kontopfändung eingehende Sozialleistungen sofort an den Gläubiger weitergeleitet - Sie hätten keine Chance, dieses Geld wieder zu bekommen.
Für die Einrichtung eines solchen P-Kontos ist es notwendig, dass Sie mit Ihrem aktuellen Bewilligungsbescheid bei Ihrer Bank oder Sparkasse vorsprechen und die Umwandlung beantragen. Sollte das Geldinstitut eine gesonderte „ Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO“ verlangen, wenden Sie sich an die in Bochum tätigen Schuldnerberatungsstellen. Sie erhalten dort diese Bescheinigung bei Vorlage Ihres Bewilligungsbescheides. Welche Unterlagen Sie ggf. noch zusätzlich benötigen, erfahren Sie ebenfalls dort.
