2. Mai 2011
Frage
Ich habe vor mehreren Monaten einen Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt. Der Antrag wurde jetzt abgelehnt. Ab welchem Zeitpunkt kann ich Arbeitslosengeld II (Alg II) erhalten?
Was passiert, wenn ALG I zwar bewilligt wurde, dieses aber nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen?
Antwort
Um rückwirkend Alg II zu erhalten, müssen Sie beim Jobcenter bis zum Ende des Monats vorsprechen, in welchem die Widerspruchsfrist gegen den Ablehnungsbescheid abläuft. Bitte bringen Sie hierbei den Ablehnungsbescheid mit. Lassen Sie diesen Monat jedoch verstreichen, beginnt Ihr Leistungsanspruch frühestens mit dem ersten Tag des Monats, in welchem Sie beim Jobcenter einen Antrag stellen.
Das gleiche Verfahren gilt auch bei anderen Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Sollte sich herausstellen, dass das bewilligte Arbeitslosengeld I (oder einer der anderen Sozialleistungen) nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreicht, können Sie nach denselben Regeln ein Antrag auf Alg II stellen.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Einkommen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes ausreicht, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr zuständiges Jobcenter.
