Februar 2012
Frage
Welche Förderung kann ich erhalten, wenn ich mich selbstständig mache?
Antwort
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbständig zu machen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zum Jobcenter Bochum auf. Wir haben ein eigenes Selbständigen-Team, das Sie bei einer Selbständigkeit umfassend berät und unterstützt.
Grundsätzlich gilt: Wird die Selbstständigkeit aus dem alleinigen Bezug von Arbeitslosengeld II heraus begonnen, und reichen die Einnahmen zunächst nicht für die Bestreitung des Lebensunterhaltes aus, kann weiterhin ergänzend Arbeitslosengeld II bezogen werden. Zudem ist eine Unterstützung durch ein zusätzliches Einstiegsgeld für maximal 24 Monate möglich.
Zusätzlich können Zuschüsse (von bis zu 5.000 € und/oder Darlehen) für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden, die für die Ausübung der Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Ab dem 1. April 2012 können ggf. auch Kosten für Beratung oder Kenntnisvermittlung durch Dritte (z.B. Gründungsinitiativen oder Unternehmens-/Steuerberater) übernommen werden. Die Förderung von beruflichen Qualifikationen ist hiervon allerdings nicht erfasst.
