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20.12.2011 12:14 Alter: 64 Tage

Fachleute informieren über Pfändungsschutzkonto

Telefon-Hotline von Stadt und Jobcenter Bochum am 21. Dezember 2011


Ab dem 1. Januar fällt der bisherige 14tägige gesetzliche Schutz von
Sozialleistungen weg. Pfändungsschutz gibt es dann nur noch auf dem
gleichnamigen “P-Konto”. Dies betrifft Bürgerinnen und Bürger, die
Sozialleistungen der Stadt oder des Jobcenter Bochum beziehen. Sie
können sich am Mittwoch (21. Dezember) bei einer Telefon-Hotline über
das Pfändungsschutzkonto informieren. Von 11 bis 13 Uhr sind unter der
Rufnummer (02 34) 910-21 21 Experten des Amtes für Soziales und Wohnen,
Jobcenter, Caritas-Verbandes, Sozialdienstes der katholischen Frauen
und Männer und des Bochumer Schuldnerschutzes erreichbar.
 
Liegt bei den Anruferinnen und Anrufern eine Pfändung vor, sollten
diese ihr Konto umgehend in ein P-Konto umwandeln - sonst laufen sie
Gefahr, dass ihre Sozialleistungen ab Januar an den Gläubiger oder an
das Kreditinstitut gehen. Der Antrag auf ein P-Konto ist immer beim
kontoführenden Geldinstitut zu stellen. Hierzu reicht es in der Regel
aus, dem Geldinstitut den aktuellen Bewilligungsbescheid sowie die
Kindergeldbescheinigung vorzulegen. Durch die Umwandlung wird bei
Einzelpersonen ein Freibetrag in Höhe von 1 028,89 Euro automatisch
geschützt. Dieser Freibetrag kann auch höher angesetzt werden, wenn der
Kontoinhaber zum Beispiel für weitere Personen unterhaltspflichtig ist.
 
Im Einzelfall kann es vorkommen, dass ein Geldinstitut eine zusätzliche
Bescheinigung einfordert. Diese Bescheinigung stellen die Bochumer
Schuldnerberatungsstellen aus; Adressen und Telefonnummern findet man
auf den Internet-Seiten der Stadt und des Jobcenter Bochum.