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01.12.2011 11:24 Alter: 83 Tage

Pfändungsschutzkonto jetzt einrichten


Ab dem 1. Januar 2012 fällt der bisherige 14tägige gesetzliche Schutz von Sozialleistungen weg. Pfändungsschutz gibt es dann nur noch auf einem sogenannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Dies betrifft auch Bochumer Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen der Stadt oder des Jobcenter Bochum beziehen. Liegt bei ihnen eine Pfändung vor, sollten diese ihr Konto umgehend in ein P-Konto umwandeln - sonst laufen sie Gefahr, dass ihre Sozialleistungen ab Januar 2012 an den Gläubiger oder an das Kreditinstitut gehen.

Der Antrag auf ein P-Konto ist immer beim kontoführenden Geldinstitut zu stellen. Hierzu reicht es in der Regel aus, dem Geldinstitut den aktuellen Bewilligungsbescheid sowie die Kindergeldbescheinigung vorzulegen. Durch die Umwandlung wird bei Einzelpersonen ein Freibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro automatisch geschützt. Dieser Freibetrag kann auch höher angesetzt werden, wenn der Kontoinhaber zum Beispiel für weitere Personen unterhaltspflichtig ist.

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass ein Geldinstitut eine zusätzliche Bescheinigung einfordert. Diese Bescheinigung stellen die Bochumer Schuldnerberatungsstellen aus; Adressen und Telefonnummern findet man auf den Seiten von Stadt und Jobcenter Bochum.