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Montag, 23. Januar 2012

Frage

Ich bewerbe mich bundesweit auf Stellenangebote für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und erhalte Arbeitslosengeld II. Ich habe jetzt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in München, das um 9:30 Uhr beginnt. Die Reisekosten übernimmt bereits das Jobcenter. Weil ich nicht übernächtigt beim Arbeitgeber erscheinen möchte, würde ich gern einen Tag eher anreisen und im Hotel übernachten. Welche Kosten kann das Jobcenter übernehmen?

Antwort

Bei Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen können Anträge auf Übernachtungskosten gestellt werden. Der Antrag muss jedoch vor der Fahrt und der Entstehung der Kosten gestellt sein. Zusätzlich muss der einladende Arbeitgeber bestätigen, dass von seiner Seite die Kosten nicht übernommen werden. Bitte melden Sie sich deshalb rechtzeitig bei Ihrem Arbeitsvermittler oder Fallmanager. Im Rahmen der Antragstellung informiert das Jobcenter auch welche Kosten maximal erstattet werden. Derzeit liegen diese bei 60,00 € pro Übernachtung. Ist im Übernachtungspreis ein Frühstück inklusive, reduziert sich dieser Betrag um 5,00 €.

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