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21. März 2011

Frage

Ich möchte umziehen. Welche Unterstützung kann ich beim Jobcenter erhalten?

Antwort

Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist, dass Ihr Umzug erforderlich ist.

Ist Ihre neue Wohnung zudem angemessen, steht einer Hilfe nichts im Wege.
Jedoch sind Sie vom Gesetzgeber gehalten, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Sie sollen den Umzug in erster Linie in Eigenleistung (unter Mithilfe von Freunden und Verwandten) durchführen– wir als Jobcenter übernehmen dann die Kosten für ein angemessenes Mietfahrzeug und für Erfrischungsgelder für Ihre Helfer. Die Übernahme der Kosten für ein Umzugsunternehmen ist dagegen nur in besonderen Ausnahmefällen möglich (z.B. bei festgestellter wesentlicher Krankheit oder Behinderung).

Aber auch wenn das Jobcenter Ihre neue Wohnung als zu groß oder teuer – also als „unangemessen“ –  ablehnt, können Sie trotzdem Umzugsbeihilfen erhalten. Das liegt dann allerdings in unserem Ermessen und hängt wesentlich von der der Frage ab, ob Sie die Wohnung dauerhaft finanzieren können. Lassen Sie sich hierzu beraten!

Wichtig: Um sicher zu gehen, dass Sie auch wirklich alle Beihilfen erhalten, machen Sie diese bitte stets rechtzeitig vor Durchführung des Umzuges  geltend und geben Sie dem Jobcenter die Chance, Ihren Antrag zu prüfen und zu beantworten.

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