Home / Service / Frage des Monats / Unangemessene Wohnung

28. März 2011

Frage

Ich bewohne eine Wohnung, welche das Jobcenter als „unangemessen“ eingestuft hat (Grundmiete zu hoch). Ich wurde vom Jobcenter aufgefordert, innerhalb von 6 Monaten die Kosten auf das angemessene Maß zu senken, was ohne Umzug nicht möglich sein wird. Da ich nicht umziehen will, stellt sich die Frage, welche Kosten nach Fristablauf vom Jobcenter übernommen werden.

Antwort

Wenn Ihre Mietkosten nach Fristablauf ohne hinreichenden Grund immer noch unangemessen sind, wird ab dem folgenden Monat anstelle der tatsächlichen Grundmiete nur noch die angemessene Grundmiete übernommen. Das ist der im Aufforderungsschreiben genannte Betrag, der sich nach dem Bochumer Mietspiegel berechnet. Ihre Betriebs- und Heizungskostenabschläge werden hingegen unverändert weiter gewährt.

zurück»