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Montag, 4. Juli 2011

Frage

Ich bin selbständig und beziehe ergänzend Arbeitslosengeld II. Meine Einkünfte schwanken stark. Muss das Jobcenter mir für Monate ohne oder mit nur geringem Einkommen aus meiner Selbständigkeit Leistungen nachzahlen? Wenn ja, wann ?

Antwort

Als Selbständiger gehören Sie zur Gruppe der Kunden, bei denen das Jobcenter über ihren Leistungsantrag noch nicht endgültig entscheiden kann, da ihre zukünftigen Einkünfte zum Bewilligungstermin nicht exakt zu beziffern sind. Daher erteilt das Jobcenter Ihnen zunächst stets eine „vorläufige Leistungsbewilligung“.

Zur Prognose des voraussichtlichen Einkommens werden alle zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen herangezogen; z.B. die Betriebseinnahmen/-ausgaben der Vormonate oder Ihre qualifizierte Einkommensprognose. Hieraus wird ein Durchschnittswert ermittelt, der dann als Einkommen für alle Monate des Bewilligungszeitraumes angesetzt wird.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes prüfen wir, wie viel Einkommen Sie tatsächlich erzielt haben und Sie erhalten Ihre „endgültige Leistungsbewilligung“. Je nach Ergebnis heißt das für Sie, dass Sie entweder eine Nachzahlung erhalten oder aber zu viel erhaltene Leistungen zurückerstatten müssen.

Sollten Sie während des Bewilligungszeitraumes feststellen, dass Ihr tatsächliches Einkommen von der Prognose erheblich abweicht, so sprechen Sie bitte Ihre Leistungssachbearbeitung an. Stellen wir dabei fest, dass bestimmte Grenzen überschritten sind, können wir im Ausnahmefall die Leistungen bereits während des Bewilligungszeitraumes anpassen.

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