Montag, 1. August 2011
Frage
Ich interessiere mich für eine bestimmte berufliche Weiterbildung, da diese mir nach meiner Überzeugung eine Rückkehr in Arbeitsmarkt ermöglicht. Das Jobcenter hat jedoch eine Kostenübernahme abgelehnt. Ist gegen diese Entscheidung ein Widerspruch zulässig?
Antwort
Ja, denn diese Ablehnung ist ein so genannter Verwaltungsakt, ein Bescheid. Dagegen ist ein Widerspruch zulässig, sobald die Entscheidung bekannt gegeben wurde.
Bitte beachten Sie, dass für einen Widerspruch bestimmte Anforderungen bestehen:
- Frist
Erging der Bescheid schriftlich und enthielt er eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, so bleibt Ihnen ein Monat ab Bekanntgabe, um den Widerspruch beim Jobcenter einzureichen.
In allen anderen Fällen muss der Widerspruch innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe beim Jobcenter eingegeben werden. - Form
Ein Widerspruch muss schriftlich oder „zur Niederschrift“ erfolgen. Eine mündliche Eingabe reicht ebenso wenig wie eine per Telefon oder per E-Mail.
Haben Sie einen zulässigen Widerspruch eingereicht, dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Sachentscheidung durch die Rechtsstelle des Jobcenters innerhalb von drei Monaten.
