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Montag, 16. Januar 2012

Frage

Ich beziehe Arbeitslosengeld II. Muss ich jede Arbeit annehmen, die mir angeboten wird?

Antwort

Grundsätzlich ja. Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen jede Art von Arbeit annehmen, zu der Sie in der Lage sind - auch Mini-Jobs. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lohn unterhalb des ortsüblichen oder des tariflichen Entgelts liegt.

In einigen Ausnahmefällen kann es jedoch sein, dass die Arbeit nicht zumutbar ist. Nicht zumutbar ist eine angebotene Arbeit, wenn

  • sie "sittenwidrig" ist. Als sittenwidrig gilt z. B. ein Lohn, der zirka 30 Prozent unter dem jeweiligen ortsüblichen Lohn liegt. 
  • der Job besondere körperliche Anforderungen stellt, die eine Rückkehr in die bisherige Tätigkeit wesentlich erschweren würden (z.B. für einen Konzertpianisten ist es in der Regel nicht zumutbar, als Waldarbeiter zu arbeiten, da er seine Fingerfertigkeit verlieren könnte).
  • Sie ein Kind erziehen, das jünger als drei Jahre ist, oder einen Angehörigen pflegen und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

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