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Gutschein für Sachleistungen
Gutscheine für Sachleistungen werden bei nachgewiesenem, unabweisbarem und dringendem Bedarf an Kundinnen und Kunden des Jobcenter Bochum ausgegeben. Sie sind ein reguläres Zahlungsmittel mit Gültigkeit im gesamten Bochumer Stadtgebiet. Der Warenwert wird dem Verkäufer nach Übersendung der Rechnung (in 2facher Ausführung) sowie der Durchschrift des Gutscheins umgehend in voller Höhe erstattet.
Gutscheine sind nicht übertragbar. Lassen Sie sich bitte vor Ausgabe der aufgeführten Waren ein entsprechendes Identitätspapier vorlegen.
Liefer- und Leistungsbedingungen
des Jobcenter Bochum, die mit der Annahme oder Ausführung des Auftrages Vertragsbestandteil werden:
- Die Leistung ist in Ihren Geschäftsräumen oder durch kostenfreie Lieferung auszuführen. Verpackung ist nicht zu berechnen.
- Lieferung und Leistung erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des
Auftragnehmers.
Erfüllungsort ist Bochum - Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Auf der
Rechnung sind folgende Daten des Auftraggebers anzugeben:- Wohnung oder Geschäftssitz
- Telefonanschluss
- Bankverbindung
- Forderungen aus diesem Auftrag können ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Jobcenter Bochum weder abgetreten noch verpfändet
werden. - Geschäftsbedingungen, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen des Auftragnehmers, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtstand gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Jobcenter Bochum anerkannt worden sind.
Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen für das Vertragsverhältnis maßgebend.